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   LG Rostock, 03.07.1997 - 10 O 14/97   

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https://dejure.org/1997,21033
LG Rostock, 03.07.1997 - 10 O 14/97 (https://dejure.org/1997,21033)
LG Rostock, Entscheidung vom 03.07.1997 - 10 O 14/97 (https://dejure.org/1997,21033)
LG Rostock, Entscheidung vom 03. Juli 1997 - 10 O 14/97 (https://dejure.org/1997,21033)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schmerzensgeld wegen fehlerhafter ärztlichen Behandlung; Anforderungen an eine Einwilligung und Zustimmung zu einer Operation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 831 Abs. 1 S. 1; BGB § 847
    Anspruch auf Schmerzensgeld wegen fehlerhafter ärztlichen Behandlung; Anforderungen an eine Einwilligung und Zustimmung zu einer Operation

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 06.10.1988 - 14 U 2/88
    Auszug aus LG Rostock, 03.07.1997 - 10 O 14/97
    Die von ihnen behauptete nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) wirkt zwar gem. § 184 BGB auf Rechtsgeschäfte zurück, beseitigt jedoch nicht die Rechtswidrigkeit einer unerlaubten Handlung (vgl. OLG Stuttgart, VersR 1989, 1150).

    Grundsätzlich ist die dem Patienten zustehende Entscheidungsfreiheit höher einzuschätzen als die Mehrbelastung durch einen Abbruch der ursprünglichen Operation (vgl. OLG Stuttgart, VersR 1989, 1150).

    Die Entscheidung des OLG Stuttgart (VersR 1989, S. 1150 ff.) betraf eine um 7 Jahre jüngere Patientin als die Klägerin.

  • OLG Hamm, 18.12.1985 - 3 U 47/85
    Auszug aus LG Rostock, 03.07.1997 - 10 O 14/97
    Eine mangelhafte Ermittlung des tatsächlichen Willens der Klägerin vor der Operation kann dem Beklagten zu 1. allerdings nicht vorgeworfen werden, weil die vorhandene Narbensituation und der kritische Zustand des Narbengewebes erst nach begonnener Operation erkennbar war und grundsätzlich über zur Zeit des Eingriffs unbekannte Risiken nicht aufgeklärt zu werden braucht (vgl. OLG Hamm, VersR 1987, 994 f.).
  • LG Lüneburg, 04.11.1981 - 2 O 137/80
    Auszug aus LG Rostock, 03.07.1997 - 10 O 14/97
    Die von der Klägerin nach der Schmerzensgeldtabelle von Hacks Nr. 1137 zitierte Entscheidung des Landgerichts Lüneburg vom 04.11.1981 (Az: 2 O 137/80) ist mit der hier vorliegenden Fallkonstellation nicht vergleichbar.
  • LG Köln, 12.08.2009 - 25 O 179/07

    Zwitterprozess: 100.000 Euro Schmerzensgeld

    Einen Orientierungspunkt für dessen Bemessung bieten die in Fällen der ohne Einwilligung erfolgten Exstirpation der Gebärmutter in der Rechtsprechung zuerkannten Schmerzensgelder in einer Größenordnung von 20.000 EUR bis 50.000 EUR (LG Rostock, Urt. v. 03.07.1997, 10 O 14/97; OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.12.1994, VersR 1995, 1316; OLG Oldenburg, Urt. v. 02.08.2006, 5 U 16/06).
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